Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 27.03.2009 - 2 So 201/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,10790
OVG Hamburg, 27.03.2009 - 2 So 201/08 (https://dejure.org/2009,10790)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 27.03.2009 - 2 So 201/08 (https://dejure.org/2009,10790)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 27. März 2009 - 2 So 201/08 (https://dejure.org/2009,10790)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,10790) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Anrechnung einer Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesonderte Vergütungstatbestände für ein Widerspruchsverfahren nach § 68 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) und für Verwaltungsverfahren auf Aussetzung oder Anordnung der sofortigen Vollziehung; Maßgeblichkeit des erteilten Auftrags für den Anfall einer Geschäftsgebühr

  • Judicialis

    RVG § 2 Abs. 2; ; RVG § 17 Nr. 1; ; RVG VV Vorbem. 3 Abs. 4 zu Teil 3; ; VwGO § 68; ; VwGO § 80 Abs. 4; ; VwGO § 80 Abs. 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Anrechnung der Geschäftsgebühr aus dem Widerspruchsverfahren im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2075
  • DVBl 2009, 732
  • Rpfleger 2009, 416
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 25.08.2005 - 22 C 05.1871

    Vorliegen desselben Verfahrensgegenstandes; Anrechnung der Geschäftsgebühr auf

    Auszug aus OVG Hamburg, 27.03.2009 - 2 So 201/08
    Das ist entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin bei dem der Nachprüfung von Recht- und Zweckmäßigkeit eines Verwaltungsakts dienenden Vorverfahren nach § 68 VwGO und dem gerichtlichen Verfahren auf Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs nach § 80 Abs. 5 VwGO nicht der Fall (vgl. VGH München, Beschl. v. 25.8.2005, 22 C 05.1871, juris; a.A. VG Minden, Beschl. v. 26.2.2008, 4 L 102/07, juris).

    Eine Befassung des Rechtsanwalts mit dem Widerspruchsverfahren mag daher für die Durchführung eines Verfahrens nach § 80 Abs. 5 VwGO in der Regel förderlich sein, entbindet den Rechtsanwalt jedoch im Hinblick auf die Interessenabwägung in jenem Verfahren nicht davon, die Sache unter dem Gesichtspunkt des spezifischen Aussetzungsinteresses seines Mandanten zu bearbeiten (vgl. VGH München, Beschl. v. 25.8.2005, a.a.O.).

  • OVG Hamburg, 05.11.2008 - 4 So 134/08

    Anrechnung der Geschäftsgebühr für das Vorverfahren bei einem im

    Auszug aus OVG Hamburg, 27.03.2009 - 2 So 201/08
    Wie das Verwaltungsgericht dargelegt hat, dürfte diese Anrechnung zwar auch im verwaltungsgerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 162, 164 VwGO zum Tragen kommen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 5.11.2008, NordÖR 2009, 67, m.w.N.; Beschl. v. 19.2.2009, 3 So 197/08).
  • OVG Hamburg, 19.02.2009 - 3 So 197/08

    Rechtsanwaltsgebühren; Terminsgebühr bei zwei gleichzeitig terminierten Sachen;

    Auszug aus OVG Hamburg, 27.03.2009 - 2 So 201/08
    Wie das Verwaltungsgericht dargelegt hat, dürfte diese Anrechnung zwar auch im verwaltungsgerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 162, 164 VwGO zum Tragen kommen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 5.11.2008, NordÖR 2009, 67, m.w.N.; Beschl. v. 19.2.2009, 3 So 197/08).
  • VG Minden, 26.02.2008 - 4 L 102/07

    Kostenfestsetzung in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren; Bestimmung der

    Auszug aus OVG Hamburg, 27.03.2009 - 2 So 201/08
    Das ist entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin bei dem der Nachprüfung von Recht- und Zweckmäßigkeit eines Verwaltungsakts dienenden Vorverfahren nach § 68 VwGO und dem gerichtlichen Verfahren auf Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs nach § 80 Abs. 5 VwGO nicht der Fall (vgl. VGH München, Beschl. v. 25.8.2005, 22 C 05.1871, juris; a.A. VG Minden, Beschl. v. 26.2.2008, 4 L 102/07, juris).
  • LG Cottbus, 21.06.2017 - 3 O 14/17

    Amtshaftung: Schadensersatzanspruch bei Erlass rechtswidriger Abgabenbescheide;

    § 17 RVG regelt allerdings auch, dass das Widerspruchsverfahren und das Verfahren gemäß Antrag nach § 80 Abs. 4 VwGO zwei unterschiedliche Angelegenheiten sind (vgl. auch Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 27.03.2009, AZ: 2 SO 201/08, veröffentlicht in Juris, Randziffer 6 ebenfalls veröffentlicht in NJW 2009, 2075).
  • OVG Sachsen, 23.01.2018 - 2 E 33/16

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr; Identität des

    Abzustellen ist mithin nicht lediglich auf den, so der Antragsgegner in der Beschwerdebegründung, "im Kern gleichen Lebenssachverhalt und Anspruchsgrund", sondern vielmehr das durch den Antrag umgrenzte Rechtsschutzbegehren als solches in den Blick zu nehmen (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 18. Oktober 2006 - 7 E 1339/05 -, juris Rn. 4; HessVGH, Beschl. v. 28. Januar 2009 - 6 E 2458/08 -, juris Rn. 18 ff.; OVG Hamburg, Beschl. v. 27. März 2009 - 2 So 201/08 -, juris Rn. 4).
  • OLG Hamm, 15.06.2009 - 25 W 444/09

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des einstweiligen

    Die vom Antragsgegner zitierten Entscheidungen des BGH im Urteil vom 12.03.2009 - IX ZR 10/08, NJW 2009, 2068-2060 sowie des Hamburgischen OVG im Beschluss d vom 27.03.2009 - 2 So 201/08, NJW 2009, 2075-2077 stehen dem nicht entgegen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.07.2014 - 3 K 33.14

    Kostenfestsetzungsbeschluss; Erinnerung; Rechtsanwalt; Geschäftsgebühr;

    Dies setzt voraus, dass der Streitgegenstand des vorprozessualen Verfahrens mit dem Streitgegenstand des gerichtlichen Verfahrens identisch ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Mai 2013 - OVG 1 K 55.10 -, juris, Rn. 3; HessVGH, Beschluss vom 28. Januar 2009 - 6 E 2458/08 -, juris, Rn. 18 ff.; HambOVG, Beschluss vom 27. März 2009 - 2 So 201/08 -, juris, Rn. 4 f.; s.a. OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. April 2008 - 2 OA 128/08 -, juris, Rn. 14).
  • OLG Hamm, 27.10.2009 - 25 W 444/09

    Kürzung einer Verfahrensgebühr bei Geltendmachung des wettbewerblichen

    Die vom Antragsgegner zitierten Entscheidungen des BGH im Urteil vom 12.03.2009 - IX ZR 10/08, NJW 2009, 2068-2060 sowie des Hamburgischen OVG im Beschluss d vom 27.03.2009 - 2 So 201/08, NJW 2009, 2075-2077 stehen dem nicht entgegen.
  • LG Cottbus, 07.06.2017 - 3 O 374/16

    Amtshaftung: Schadensersatzanspruch bei Erlass rechtswidriger Abgabenbescheide;

    § 17 RVG regelt allerdings auch, dass das Widerspruchsverfahren und das Verfahren gemäß Antrag nach § 80 Abs. 4 VwGO zwei unterschiedliche Angelegenheiten sind (vgl. auch Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 27.03.2009, AZ: 2 SO 201/08, veröffentlicht in Juris, Randziffer 6 ebenfalls veröffentlicht in NJW 2009, 2075).
  • VG Dresden, 28.05.2009 - 1 L 1904/08
    Eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des Eilverfahrens kommt nicht - wie von dem Antragsgegner eingewandt - in Betracht ( Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 27.03.2009, 2 So 201/08 ; Hessischer Verwaltungsgerichtshof , Beschluss vom 28.01.2009, 6 E 2458/08 , sämtlichst zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht